Untersuchung nach Jugendarbeitsschutz-gesetz

Jugendliche, die zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind, brauchen eine Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Dabei prüfen unsere Medizinerinnen und Mediziner den Gesundheits- und Entwicklungsstand sowie den Berufswunsch der Jugendlichen im Hinblick auf die zukünftige Ausbildungsstelle.
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen Jugendliche nur beschäftigten, wenn ihnen eine vom Arzt oder von der Ärztin ausgestellte Bescheinigung vorliegt, das regelt § 32 Abs. 1 JArbSchG.

Wenn Auszubildende auch ein Jahr, nachdem sie die Ausbildung begonnen haben, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sie sich einer Nachuntersuchung unterziehen. Auch diese Untersuchung kann in unseren Praxen durchgeführt werden.

Standorte

Das Behandlungsangebot bieten wir an diesen RADIO-LOG Standorten:

Passau Neustift | Allgemeinmedizin
Passau Schießstattweg | Allgemeinmedizin