Beratung zur Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung regelt im Fall von schweren Erkrankungen, welche Behandlungen Sie wollen. Die Ärztinnen und Ärzte unterstützen beim Erstellen des Dokuments, sie können durch die Unterschrift bestätigen, dass Sie einwilligungsfähig waren, als Sie die Verfügung verfasst haben.

So kommen im Ernstfall keine Zweifel daran auf, dass Ihre Verfügung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Außerdem beraten wir, in welchen Situationen die Verfügung zum Einsatz kommt und welche Handlungsanweisungen für Medizinerinnen und Mediziner wichtig sind.
Gerade bei Fragen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung, Palliativpflege und Organspende trägt die ärztliche Beratung wesentlich zu einer informierten Entscheidungsfindung bei.

Wir als Hausärztinnen und Hausärzte kennen darüber hinaus Ihre Krankengeschichte. So lässt sich die Patientenverfügung individuell der Behandlungssituation anpassen.

Nach der Beratung wird dies dokumentiert. Das zeigt, dass die Verfassenden hinter den festgehaltenen Entscheidungen stehen und über deren Konsequenzen aufgeklärt wurden. Damit lassen sich viele Unklarheiten beseitigen.

Standorte

Das Behandlungsangebot bieten wir an diesen RADIO-LOG Standorten:

Passau Neustift | Allgemeinmedizin