Barrierefreiheitserklärung

Die Ärzte Partnerschaft ARBITRON ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.radio-log.de.

Beschreibung der Dienstleistung

Sie finden auf unserer Homepage Informationen über unsere medizinische Versorgungszentren sowie deren Behandlungsangebote.

Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf einer Seite gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf allen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben.
  • Auf einer Seite gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll.
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf allen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • Auf mehreren Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung.
  • Auf allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern.


Diese Erklärung wurde am 21.01.2026 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® – ein Produkt der Web Inclusion GmbH – hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2026 überprüft.

Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

Ärzte Partnerschaft ARBITRON
Dr.-Emil-Brichta-Str.7
94036 Passau
marketing@radio-log.de

Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

MLBF AöR
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970

Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 21.01.2026. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.

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