Was Sie tun können: Vorsorgliche Verhaltensmaßregeln.

Hautpflege


Verhaltensmaßregeln Hautpflege Frau beim Waschen

Die Haut im Bestrahlungsgebiet soll trocken gehalten werden. Insbesondere Seife, Deodorants oder ähnliches dürfen auf keinen Fall im Bestrahlungsfeld angewendet werden. Statt dessen soll die bestrahlte Haut mit einem neutralen Puder (Babypuder) gepflegt werden. Während der Zeit der Bestrahlung soll die bestrahlte Körperregion mehrmals täglich (3 bis 4 mal) eingepudert werden. Dies hat sich bewährt, um Hautreaktionen möglichst gering zu halten.

Das Waschen der Haut mit lauwarmem Wasser kann unter bestimmten Umständen erlaubt werden. Vermeiden Sie jedoch unbedingt Kratzen, Reiben, Scheuern (zu enge Kleidungsstücke), Bürsten, Massieren, Pflaster und Umschläge jeder Art in den Bestrahlungsfeldern, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt werden. Unterlassen Sie Sonnenbäder oder andere Bestrahlungen (z.B. Höhensonne, Rotlicht, usw.) für die Dauer von ca. 1 Jahr. Sauna kann die Neigung zu einem Armödem begünstigen.

Bei Bestrahlungen im Hals und Mundbereich ist eine sorgfältige Mundhygiene nach jeder Mahlzeit und häufiges Mundspülen mit Panthenol-Lösung anzuraten. Eine Zahnpflege mit fluorhaltiger Creme (Elmex) kann Karies vorbeugen. Zum Rasieren sollte ein elektrischer Rasierapparat benutzt werden.


Nicht Rauchen. Gesunde Ernährung.


Verhaltensmaßregeln nicht rauchen ausgedrückte Zigarette

Vor allen Dingen sollten Sie das Rauchen unterlassen! Der Genuss scharfer (Paprika, hochprozentiger Alkohol usw.), säurehaltiger (Zitronensaft, Orangensaft, Salatwürze) und heißer Speisen ist für die Dauer der Bestrahlung zu vermeiden. Eine spezielle Diät ist jedoch nicht erforderlich. Im Gegenteil hat die WHO (Weltgesundheitsorganisation) festgestellt, dass bestimmte „Krebsdiäten“ wegen der einseitigen Ernährung eher gesundheitsschädlich sind. Eine nahrhafte, ausgewogene Kost und besonders viel Flüssigkeit (ca. 2 Liter pro Tag) sind besser als Diäten. Wenn bei Bestrahlungen des Bauches Durchfälle auftreten, ist eine leicht verdauliche Ernährung mit Weißbrot, Brötchen und leichten Mehlgerichten vorzuziehen.

Gegen ein Glas Bier oder Wein zum Essen bestehen keine Bedenken. Größere Mengen Alkohol sollten jedoch vermieden werden, da sie die Abwehrkräfte auch der Mundschleimhäute schädigen. Fruchtsäfte dürfen keinen zu hohen Säureanteil enthalten. Lässt der Appetit nach, versuchen Sie mehrere kleine Mahlzeiten über den Tag zu verteilen.

Nach den Bestrahlungen sollten Sie 1 bis 2 Stunden ausruhen. Größere körperliche Anstrengungen sollten vermieden werden. Eine Beschäftigung mit angenehmen Interessensgebieten lenkt ab und kann nur nützlich sein.


Was geschieht nach der Behandlung?


Verhaltensmaßregeln Check-Liste

Es gibt heute noch keine Untersuchungsmethode, die den Erfolg einer Strahlenbehandlung unmittelbar nachweisen kann. Deshalb sind in Zusammenarbeit mit den überweisenden Ärzten regelmäßige Kontrolluntersuchungen notwendig. Da Nebenwirkungen als Folge der Strahlentherapie auch nach längerer Zeit auftreten können, ist der Strahlentherapeut daran interessiert, Sie in festgelegten Zeitabständen wiederzusehen. Diese Abstände werden im Laufe der Zeit in Abhängigkeit vom Krankheitsverlauf immer länger. Die ersten 2-3 Jahre erfolgt die Untersuchung meist vierteljährlich, danach halbjährlich bis zum 5. Jahr und dann jedes Jahr nur noch einmal.