A. Zweck
der Regelanforderungen
Unsere Ärzte und Geräte
werden alle 2 Jahre von der Kassenärztlichen Vereinigung und durch die
Bayerische Landesärztekammer überprüft. Diese Überprüfung könnte man auch als
Ärzte-TÜV bezeichnen. Bei dieser Überprüfung wird kontrolliert ob der Arzt
richtige Befunde erstellt und ob seine Geräte den technischen Anforderungen für
einen einwandfreien Befund entsprechen.
B. Notenstufen
Es gibt 4
Notenstufen, die folgende Bedeutung haben:
Note 1:
Keine Beanstandungen
Note 2:
Geringfügige Beanstandungen
Note 3:
Erhebliche Beanstandungen
Note 4:
Schwerwiegende Beanstandungen
C. Aufschlüsselung der Notenstufen

D. Tabelle: Gesamtübersicht

E. geltende Vorschriften
Sind auf den Seiten des Gemeinsamen Bundesausschusses zu finden.
http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/ab/0/