Mammographie-Screening bei RADIO-LOG

RADIO-LOG Mammographie
Die Mammographie dient der Brustkrebs-Früherkennung. Sie ist eine spezielle Röntgenuntersuchung der Brust. „Mamma“ ist der lateinische Name für die weibliche Brust. „Graphie“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Aufzeichnung“ oder „Darstellungsverfahren“.

Wozu dient die Mammographie?


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Die Mammographie ist die Basisuntersuchung zur Abklärung von Brustbeschwerden bei Männern und Frauen. Je früher Brustkrebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Ab dem 40. Lebensjahr sollten Mammographien in regelmäßigen, meist zweijährigen Abständen durchgeführt werden. Hier beurteilt der Arzt das Brustdrüsengewebe und erkennt eventuelle Risikofaktoren.

Sie dient der Brustkrebsfrüherkennung bei erhöhtem Risiko. Bislang war die Mammographie in Deutschland nicht Bestandteil der Vorsorgeuntersuchung der Frau.

Im Jahr 2002 hat der Bundestag in einem Allparteienbeschluss die Einführung des Mammographie Screenings in Deutschland beschlossen. Dies wurde für ganz Deutschland nun gemäß den Krebsfrüherkennungs Richtlinien als Teil des gesetzlichen Vorsorgeprogramms für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eingeführt, Flächendeckung ist bis 2008 erreicht.


In folgenden Fällen wird eine Mammographie erstellt:

  • Bei einem Knoten in der Brust
  • Bei einer Verhärtung der Brust oder von Teilen der Brust
  • Bei einseitigen Brustbeschwerden
  • Bei Austritt von Flüssigkeit aus der Brust
  • Bei tastbar vergrößerten Lymphknoten in der Achselhöhle
  • Bei erhöhtem Risiko für Brustkrebs: Dies besteht bei eigener Krebserkrankung, Krebsvorstufen oder Brustkrebs in der Familie
  • Vorsorge im Rahmen des neu eingeführten Mammographie-Screening
  • In der Nachsorge
  • Bei Hauteinziehungen der Brust
  • Bei Entzündungen der Brust
  • Bei Rötungen der Brust
Die Kosten für die Screening-Untersuchung werden im Rahmen Ihres Krankenversicherungsschutzes übernommen. Sollten Sie in Ihrem Krankenversicherungs- /Krankenkassenvertrag einen Selbstbehalt vereinbart haben, so haben Sie die im Rahmen des Mammographie-Screenings anfallenden Kosten bis zu Höhe des Selbstbehaltes selbst zu tragen.